Der Fahrer gab auf Befragen an, dass er auf dem Weg von Moldawien nach Frankfurt sei und für den Zoll keine relevanten Waren dabeihabe. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten die Zöllner jedoch in der Ablage über den Rücksitzen eine Transportbox mit drei jungen Katzen. Einen Verzollungsnachweis für die wertvollen Rassekatzen konnte der 35-Jährige nicht vorlegen.
Da auch die veterinärrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden und die kleinen Kätzchen viel zu jung für eine Trennung von ihrer Mutter waren, wurde von der Amtsveterinärin die Quarantäne und Unterbringung in einem Tierheim angeordnet.
Nach Bezahlung von 1.500 Euro für die zu erwartenden Tierheimkosten sowie einer Sicherheitsleistung von rund 520 Euro für die Einfuhrabgaben und Kosten des Strafverfahrens konnte der Mann - ohne Katzen - die Reise fortsetzen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.