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Oberhausen – Seniorin von E-Scooter erfasst und schwer verletzt

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Ein uniformierter Polizist steht auf einem E-Scooter und spricht mit einem Mann auf einem Gehweg. Im Hintergrund sind geparkte Autos erkennbar.
Ein E-Scooter-Fahrer erfasste eine Frau auf dem Gehweg in Oberhausen, die Seniorin wurde schwer verletzt. (Bildquelle: Polizeipräsidium Oberhausen)

Eine 74-jährige Fußgängerin ist am Montagmittag auf der Danziger Straße in Oberhausen von einem E-Scooter erfasst und schwer verletzt worden.

Eine 74-jährige Frau ist am Montag, 2. November 2026, bei einem Verkehrsunfall auf der Danziger Straße in Oberhausen schwer verletzt worden.
Ein 23-jähriger E-Scooter-Fahrer erfasste die Seniorin auf dem Gehweg. Sie stürzte und musste in ein Krankenhaus gebracht werden.

E-Scooter-Fahrer hält wegen Handynachricht an

Gegen 13.30 Uhr wurden Polizei und Rettungskräfte zur Danziger Straße gerufen.
Nach bisherigen Erkenntnissen war der 23-Jährige mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs. Vor einem Hauseingang hielt er an, um eine Nachricht auf seinem Mobiltelefon zu lesen.
Als er anschließend wieder losfuhr, übersah er offenbar die 74-Jährige, die in diesem Moment aus dem Hauseingang auf den Gehweg trat.
Der Fahrer versuchte noch zu bremsen, konnte den Zusammenstoß jedoch nicht verhindern.

Seniorin erleidet schwere Verletzungen

Die Fußgängerin wurde von dem E-Scooter erfasst und stürzte zu Boden.
Nach der Erstversorgung an der Unfallstelle brachten Rettungskräfte die schwer verletzte Frau in ein Krankenhaus. Nach bisherigen Erkenntnissen bestand keine Lebensgefahr.
Die Polizei hat Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen.

Polizei warnt vor E-Scootern auf Gehwegen

Im Zusammenhang mit dem Unfall erinnert die Polizei daran, dass E-Scooter nicht auf Gehwegen gefahren werden dürfen.
Auch bei niedrigen Geschwindigkeiten können Zusammenstöße schwere Verletzungen verursachen. Besonders ältere Menschen sind bei Stürzen gefährdet.
E-Scooter-Fahrer müssen die dafür vorgesehenen Verkehrsflächen nutzen. Gehwege sind Fußgängern vorbehalten, die sich dort auch beim Verlassen von Hauseingängen sicher bewegen können sollen.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Oberhausen

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