Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Erschleichen von Leistungen bestand. Zusätzlich wurde er noch von drei weiteren Staatsanwaltschaften wegen Erschleichen von Leistungen per Aufenthaltsermittlungen gesucht. Die fällige Geldstrafe konnte er nicht bezahlen und er wurde zur Verbüßung einer 20-tägigen Haftstrafe ins Gefängnis gebracht.
Da er von der Schweiz kommend nach Deutschland einreiste und keine Ausweispapiere vorweisen konnte, die ihn zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen, erhält er, neben der Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen, eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Zusätzlich wurde die Ausländerbehörde in Kenntnis gesetzt, welche aufenthaltsbeendende Maßnahmen prüft.