Ein Mitarbeiter des dortigen Depots stellte bei dem Fahrer körperliche Auffälligkeiten beim Entladen des Fahrzeugs fest. Die hinzugerufene Steife bot dem Fahrer einen Alkoholtest an, der auch durchgeführt wurde. Das lange Auswerten des mobilen Gerätes führten die Beamten zunächst auf die deutlichen Minustemperaturen zurück, schließlich lag es dann doch am Alkoholwert von 1,88 Promille. Der Fahrer, der nun mit zur Wache musste, wollte aber vorher noch seinen Transporter ordnungsgemäß parken, was die Beamten natürlich nicht gestatteten. Auf der Wache wurde dann eine Blutentnahme durchgeführt und der Führerschein sichergestellt.
Während der Maßnahme war der Fahrer, ein 56jähriger Oldenburger, durchaus kooperativ und redselig. So gab er an, dass er doch ein sicherer Fahrer sei und nachts halt ab und zu einen "kleinen Muntermacher" trinke, um konzentrierter zu fahren. Dass er nicht in der Lage war die medizinischen Test ordnungsgemäß durchzuführen und ihm das Aufsetzen der Mund-Nase-Bedeckung erhebliche Schwierigkeiten bereitete, schien hierbei zweitrangig, da dies ja nicht mit dem Fahren im Zusammenhang stehe.