Nur sehr zögerlich gaben Sie gegenüber den Beamten zu, drei Haschisch-Kuchen mitzuführen. Im weiteren Kontrollverlauf räumten sie sichtlich nervös ein, aus den Niederlanden eingereist zu sein und dort Drogen konsumiert zu haben.
Da ihre Nervosität nicht nachließ und die zwei Beifahrer zusätzlich den offensichtlichen Eindruck erweckten, unter Drogeneinfluss zu stehen, wiederholten die Kontrollbeamten mehrfach ihre Frage nach weiteren Betäubungsmitteln im Fahrzeug; diese wurden stets einstimmig verneint.
Die Absuche des Zolls förderte jedoch schnell weitere acht Haschisch-Kuchen unter der Mittelarmlehne der Rücksitzbank des PKW zu Tage. Auch in diesem Zusammenhang wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: Hauptzollamd Oldenburg