Der Fahrer und alleinige Insasse des Fahrzeuges war zuvor aus den Niederlanden eingereist. Die Frage nach mitgeführten Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld verneinte er. Die Beamten entschlossen sich zu einer Intensivkontrolle des Autos. Hierbei fanden die Ermittler eine transparente Plastiktüte unterhalb des Kofferraumbodens in der Reserveradmulde des Fahrzeuges. Beim Öffnen dieser Plastiktüte kamen 60.000 Euro zum Vorschein.
Wegen der fehlenden Anzeige des Bargelds leiteten die Zollbeamten ein Strafverfahren ein. Die Gesamtsumme des Bargelds wurde sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Ermittlungsgruppe vom Zollfahndungsamt Essen und dem Landeskriminalamt aus Nordrhein-Westfalen übernommen.
Zusatzinformation
Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinnern.
Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.
Hauptzollamt Osnabrück