Die aus Osteuropa kommenden Sendungen waren für verschiedene Empfänger in Deutschland und anderen EU-Ländern bestimmt.
In den insgesamt zwanzig Paketen befanden sich über 271.500 Einheiten Fertigdopingmittel, die u.a. der Gruppe der Wachstumshormone und anabol-androgenen Steroide zuzuordnen sind. Deren Besitz oder Einfuhr nach Deutschland zu Dopingzwecken im Sport ist verboten. In der Summe wurde hier die strafrechtlich relevante Menge um das 22.428-fache überschritten.
Gegen die mutmaßlichen Empfänger wurden Strafverfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz eingeleitet, die Dopingmittel wurden sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen führt nun das Zollfahndungsamt München - Dienstsitz Nürnberg.
Zusatzinformation:
Zum Schutz der Bevölkerung vor schweren gesundheitlichen Risiken unterliegen bestimmte Arzneimittel und Wirkstoffe neben den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes zusätzlich den strengen Verbotsbestimmungen des Anti-Doping-Gesetzes. Verstöße werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Bei gewerbsmäßigem Handeln ist eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich.