Am Mittwoch, 29. April 2026, deckte der Zoll bei Peine einen illegalen Tiertransport auf. In einem Pkw wurden 16 Dackelwelpen ohne Papiere entdeckt. Die Tiere waren geschwächt, Ermittlungen wurden eingeleitet.
Eine verdachtsunabhängige Kontrolle der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts
Braunschweig führte am vergangenen Mittwoch zu einem bedeutenden Erfolg. Die Kontrollbeamten entschieden sich, einen älteren VW Sharan mit rumänischen Kennzeichen zu kontrollieren.
Zollbeamte entdeckten bei einer Kontrolle auf der BAB 2 in einem Van mit rumänischen Kennzeichen Tiertransportboxen.
Routinemäßig wurde das Fahrzeug mittels Anhaltesignal von der BAB 2 auf den Autohof in
Peine geleitet. Am Steuer befand sich ein ungarischer Staatsangehöriger, der angab, von Ungarn nach Dänemark unterwegs zu sein. Einen konkreten Reisegrund nannte er jedoch nicht.
Bei der anschließenden Fahrzeugkontrolle stellten die Beamten zunächst fest, dass sich im Kofferraum zwei Hundeboxen mit insgesamt zwei Dackeln sowie einem Jungtier befanden. Auf der Rückbank lagen zudem weitere Gepäckstücke. Im weiteren Verlauf der Kontrolle entdeckten die Beamten unter dem Gepäck zwischen Rückbank und Beifahrersitz eine Taubentransportbox, in der sich weitere 13 Dackelwelpen befanden.
Ein Zollhund in seiner Transportbox half bei der erfolgreichen Kontrolle. (Bildquelle: HZA Braunschweig - Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen)
Auf Nachfrage konnte der Fahrer keine Dokumente für die etwa sechs Wochen alten Tiere vorlegen. Keiner der
Hunde erfüllte die gesetzlich vorgeschriebenen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen. Sie waren weder mittels Transponder gekennzeichnet noch gültig gegen Tollwut geimpft und verfügten zudem über keine erforderlichen amtlichen Gesundheitsbescheinigungen.
Daraufhin wurde durch den Zoll das Veterinäramt des zuständigen Landkreises Peine hinzugezogen. Die zuständige Amtstierärztin fasste den Fund wie folgt zusammen: "Die Welpen waren in der Box unter widrigsten Bedingungen zusammengestopft. Unter den Gepäckstücken war die Luftzirkulation unzureichend. Als wir eintrafen, machten wir uns Sorgen um ihren Zustand. Die Tiere waren bereits deutlich geschwächt und waren dehydriert.
Der Transport verstieß gegen zahlreiche Tierschutzbestimmungen. (Bildquelle: HZA Braunschweig - Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen)
Nach der Aufnahme im Tierheim, der Versorgung mit Wasser, Futter und ersten Auslaufmöglichkeiten zeigten sie sich erfreulicherweise wieder deutlich lebendiger." Der Fahrer gab an, den Transport für Familienangehörige und Freunde durchzuführen.
Aufgrund der Anzahl der Tiere ist jedoch von einem gewerblichen Tiertransport auszugehen, für den ein entsprechender Befähigungsnachweis des Fahrers erforderlich gewesen wäre. Zudem benötigen gewerblich genutzte Fahrzeuge, in denen Tiere transportiert werden, eine spezielle Zulassung. Dazu zählen unter anderem geeignete Belüftungssysteme, die Möglichkeit zur Wasserversorgung sowie ausreichend große Transportboxen.
Ein Zollhund in seiner Transportbox half bei der erfolgreichen Kontrolle. (Bildquelle: HZA Braunschweig - Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen)
Einige Welpen wiesen eine seltene Scheckung auf. "Für diese besondere Fellfarbe, die durch einen Gendefekt bedingt ist , werden von den Händlern deutlich höhere Preise verlangt.", ergänzt die Amtstierärztin zum gewerblichen Charakter der Überbringungsfahrt. Bei der anschließenden Untersuchung der Tiere wurde festgestellt, dass die beiden ausgewachsenen Hündinnen hochtragend sind und in den kommenden Tagen jeweils weiteren Nachwuchs erwarten.
Das Veterinäramt übernahm die Versorgung der sichergestellten Welpen. (Bildquelle: HZA Braunschweig - Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen)
Somit können sie nicht die Muttertiere der aufgefundenen Welpen sein, entgegen den zunächst gemachten Angaben des Fahrers gegenüber den Zollbeamten. Der Verbleib der Muttertiere der Welpen ist unklar. Auch dies stellt einen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung dar. Gemäß § 2 Abs. 4 dieser Verordnung müssen Welpen bis zu einem Alter von mindestens acht Wochen beim Muttertier verbleiben.
Den Fahrer erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch den Landkreis Peine wegen Verstößen gegen tierseuchen- und tierschutzrechtliche Bestimmungen. Darüber hinaus hat er die Kosten für die Unterbringung der Tiere in Quarantäne zu tragen. Vor Ort musste er hierfür bereits eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erbringen.
Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Braunschweig