Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass die Männer im Alter zwischen 25 und 52 Jahren hier offensichtlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollten.
Neben widersprüchlichen Einlassungen der Insassen des Wagens belegten das unter anderem mitgeführte Arbeitskleidung sowie ein vorgelegtes Dokument über die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen einer polnischen und einer deutschen Firma.
Weil mit diesem sogenannten Zweckwechsel eine Strafbarkeit einhergeht, wurden gegen den Fahrzeugführer Ermittlungen wegen Einschleusen von Ausländern und gegen die weiteren Insassen wegen unerlaubter Einreise eingeleitet.