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Polen – 12-jähriges Mädchen ersticht mutmaßlich 11-jährige Mitschülerin

Polen – 12-jähriges Mädchen ersticht mutmaßlich 11-jährige Mitschülerin

20.12.2025 | 13:55

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Polen – 12-jähriges Mädchen ersticht mutmaßlich 11-jährige Mitschülerin

Symbolbild (Bildquelle: Adobe Stock, Ezume Images)

In Jelenia Góra ist ein 11-jähriges Mädchen tot an einem Bach gefunden worden. An dem Körper wurden Stichverletzungen festgestellt. Eine 12-jährige Mitschülerin gilt als tatverdächtig und befindet sich in Haft. Die Ermittlungen laufen.

In der polnischen Stadt Jelenia Góra ist am Montagnachmittag, dem 15. Dezember 2025, ein 11-jähriges Mädchen tot aufgefunden worden.
Die Leiche wurde gegen 15.00 Uhr in der Nähe der Wyspiańskiego-Straße an einem Bach entdeckt, unweit einer Schule. An dem Körper des Kindes wurden Verletzungen festgestellt, die nach Erkenntnissen der Ermittler durch einen scharfen Gegenstand verursacht worden sein sollen.
Der zuständige Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Jelenia Góra untersuchte den Tatort gemeinsam mit Beamten der Stadtpolizei. Dabei wurden Spuren und Beweismittel gesichert. Auch ein Messer, mit dem die Verletzungen mutmaßlich zugefügt worden waren, wurde am Tatort aufgefunden und sichergestellt.
Am Dienstag, dem 16. Dezember 2025, teilte die Sprecherin der Bezirksstaatsanwaltschaft Jelenia Góra, Staatsanwältin Ewa Węglarowicz-Makowska, mit, dass in dem Fall eine 12-jährige Tatverdächtige festgenommen worden sei. Beide Mädchen besuchten dieselbe Schule und kannten sich nach Angaben der Ermittler zumindest vom Sehen. Das Motiv für die Tat ist bislang nicht bekannt.
Ebenfalls am Dienstag genehmigte das zuständige Gericht die Vernehmung der 12-Jährigen durch die Polizei. Die Ermittlungsakten wurden im Anschluss von der Polizei an das Bezirksgericht weitergeleitet. Aufgrund des Alters der Tatverdächtigen wird das Verfahren von der Abteilung für Familien- und Jugendangelegenheiten geführt.
Am Mittwoch, dem 17. Dezember 2025, bestätigte die Vizepräsidentin des Bezirksgerichts in Jelenia Góra, Agnieszka Makowska, dass eine Sitzung mit der 12-Jährigen stattgefunden habe. In einer den Medien vorgelesenen Erklärung teilte sie mit, dass das Gericht gegen die Minderjährige eine vorläufige Maßnahme angeordnet habe. Um welche konkrete Maßnahme es sich handelt, ließ die Richterin offen und beantwortete hierzu keine Nachfragen von Journalisten.
Bereits am Dienstag hatte Agnieszka Makowska erklärt, dass vorläufige Maßnahmen in solchen Fällen unter anderem in der Unterbringung der Minderjährigen in einer Heilanstalt oder in einer Jugendstrafanstalt bestehen könnten. Welche dieser Möglichkeiten nun tatsächlich angewendet wird, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sämtliche Unterlagen zu den bislang durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen dem Gericht übergeben wurden. Dieses wird über das weitere Vorgehen und das weitere Schicksal der 12-Jährigen entscheiden. Die Ermittlungen zum genauen Tatablauf und zu den Hintergründen dauern an.
Quelle der Ermittlungsinformation: Bezirksstaatsanwaltschaft Jelenia Góra / Bezirksgericht Jelenia Góra (PAP)

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