Potsdam – Kinderarzt wegen 130 Sexualdelikten angeklagt
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Der angeklagte Kinderarzt war bis zu seiner Festnahme in der Klinik Rathenow tätig. (Bildquelle: Von Rudi Salomon - Foto Rudi Salomon, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=31428538)
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat am Dienstag, 13.05.2026, Anklage gegen einen 46-jährigen Kinderarzt der Havelland-Kliniken erhoben. Dem Mann werden 130 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorgeworfen, darunter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat am 13.05.2026 Anklage gegen einen 46 Jahre alten Kinderarzt erhoben. Dem Mann werden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in insgesamt 130 Fällen zur Last gelegt. Nach Angaben der Ermittlungsbehörde umfassen die Vorwürfe unter anderem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie Vergewaltigung.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, soll der Beschuldigte „einen Großteil der Taten im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit“ begangen haben. Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen Dezember 2013 und dem 05.11.2025 ereignet haben. Der Arzt war in den Havelland-Kliniken Rathenow und Nauen tätig.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war nach Behördenangaben ein Vorfall in einer Klinik in Rathenow. Dort soll der Arzt im November 2025 ein Kind auf der Kinderstation missbraucht haben. Die Mutter des Kindes erstattete Anzeige. Der Beschuldigte wurde daraufhin am 24.11.2025 festgenommen. Einen Tag später erließ ein Richter Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr.
Im Verlauf der Ermittlungen stellten Polizeikräfte zahlreiche Datenträger sicher. Diese führten nach Angaben der Staatsanwaltschaft zur Identifizierung weiterer mutmaßlicher Taten und möglicher weiterer Opfer.
Das Verfahren liegt inzwischen beim Landgericht Potsdam. Dort wird nun geprüft, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.
Die Havelland-Kliniken kündigten nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine interne Aufarbeitung an. Zudem seien externe Fachleute sowie eine Sonderbeauftragte eingesetzt worden, um bestehende Schutzmechanismen und das Kinderschutzkonzept zu überprüfen.
Nach Angaben der Klinikgruppe wurde bei mindestens einer Untersuchung das geltende Vier-Augen-Prinzip missachtet. Dieses sieht vor, dass Kinder nur im Beisein einer weiteren Fachkraft oder eines Elternteils untersucht werden dürfen.
Quelle der Polizeinachricht: Staatsanwaltschaft Potsdam / Landgericht Potsdam / Havelland-Kliniken / Polizei Brandenburg