Vorbehaltlich weiterer Beweiserkenntnisse ist davon auszugehen, dass der Familienvater (41) kurz vor 17 Uhr seine Ehefrau (37), seine Töchter (1, 4) sowie seine Schwiegermutter (77) im Wohnhaus auf der Elberfelder Straße mit einem Messer getötet, das Haus angezündet und sich dann auf gleiche Weise umgebracht hat.
Das Motiv für die Tat dürfte in dem Scheitern der ehelichen Beziehungen zu sehen sein.
Da die Strafprozessordnung Ermittlungen gegen verstorbene Täter nicht vorsieht und sich Hinweise darauf, dass an der Tat weitere Personen beteiligt gewesen waren, nicht ergeben haben, wird das Todesermittlungsverfahren - vorbehaltlich neuer Beweiserkenntnisse - eingestellt werden.
Mit Blick hierauf und die zu wahrenden, über den Tod hinaus geltenden Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen, werden weitere Auskünfte zur Tat, Tatausführung und zu den Lebensverhältnissen der Beteiligten nicht erteilt.