Daher wurde zunächst eine Verwiegung des Fahrzeugs angeordnet, bei der sich bestätigte, dass der LKW vorwerfbar um 3.270 Kilogramm bzw. 43,6 Prozent massiv überladen war. Weiterhin wurde deutlich, dass Teile der Ladung nicht oder nur unzureichend gegen Verrutschen, Herunterfallen oder unnötigen Lärm gesichert waren. Bereits für diese Verstöße hätte eine Anzeige im Ordnungswidrigkeitsrecht 235,- Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge gehabt.
Als jedoch bei der Anzeigenaufnahme die Fahrerlaubnis des 56 Jahre alten LKW-Fahrers aus Velbert genauer überprüft wurde, stellte sich heraus, dass diese schon seit Anfang 2017 nicht mehr gültig ist, weil sie nach einer zuvor nur befristeten Erteilung nicht verlängert worden war. Dies bedeutet, dass der Beschuldigte schon seit mehr als vier Jahren regelmäßig Lastkraftwagen im öffentlichen Straßenverkehr führte, ohne dafür im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Gegen ihn und den verantwortlichen Halter des Gerüstbau-Lastwagens wurden deshalb entsprechende Strafanzeigen vorgelegt, welche selbstverständlich auch die unsichere Beladung und die massive Überladung zum Inhalt haben.
Für den 56-jährigen Beschuldigten aus Velbert endete die Fahrt damit natürlich sofort. Der LKW durfte seine Fahrt mit einem anderen Fahrer fortführen, nachdem die Ladungsmängel und die Überladung beseitigt wurden.