Header Logo

Polizei

ticker

Baden Wuerttemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein Westfalen
Rheinland Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen Anhalt
Schleswig Holstein
Thueringen
Canton Icon

Ratzeburg - Betrüger verkaufen falsches Gold - Polizei sucht nach Geschädigten

Polizeidirektion Ratzeburg

Nächster ❯

Ratzeburg - Betrüger verkaufen falsches Gold - Polizei sucht nach Geschädigten
Symbolbild – Goldbarren (Bildquelle: Linda Hamilton auf Pixabay)

Am 18.08.2020 konnten Trickbetrüger durch die Polizei gestellt werden.

Gegen 15:10 Uhr wurde der Polizei über den Notruf 110 gemeldet, dass ein verdächtiges Fahrzeug auf der B 404 auf Höhe der Anschlussstelle Schwarzenbek/Grande an der BAB 24 stehen sollte. Neben dem Auto sollte ein Mann versuchen, andere Fahrzeuge anzuhalten. Der Anrufer vermutete, dass es sich um Betrüger handelt, die versuchen Bargeld zu erlangen, indem sie z.B. Benzinmangel vortäuschen und als Gegenleistung falschen Schmuck anbieten.
Als ein Streifenwagen am Einsatzort eintraf, fehlte von dem Wagen zunächst jede Spur. Allerdings konnte der mit vier osteuropäischen Personen (3 Erwachsene, 1Kind) besetzte, BMW 5er auf der BAB 24 durch weitere Einsatzkräfte angehalten werden.
Im Fahrzeug konnte unechter Goldschmuck, Bargeld und eventuelles Diebesgut aufgefunden werden. Die Personen wurden vorläufig festgenommen und zur Polizeidienststelle gebracht. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung wurden sie wieder entlassen.
Mögliche Zusammenhänge zu weiteren Taten werden geprüft.
Die Kriminalpolizei Geesthacht hat die Ermittlungen übernommen und sucht nach weiteren Geschädigten: Wer wurde durch die Personen angehalten? Wer hat fremden Personen in angeblicher Notlage Geld gegeben oder vermeintlichen Goldschmuck gekauft?
Bitte melden Sie sich bei der KPSt. Geesthacht unter der Telefonnummer 04152/8003-0
Die beschriebene Betrugsmasche wird immer wieder mit Erfolg angewendet. Die Polizei rät, sich nicht von fremden Personen anhalten zu lassen, sollte keine erkennbare Notsituation vorliegen. Verleihen sie kein Geld an Unbekannte, auch wenn ein vermeintlicher Gegenwert angeboten wird.

Kategorien:

Deutschland
Schleswig-Holstein

Nächster ❯