Bayern

Regensburg – Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Bundespolizeidirektion Pirna)

36 Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg kontrollierten am 16. April 2021 Arbeitgeber der Baubranche und die auf Baustellen tätigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Die Bediensteten des Hauptzollamts Regensburg führten im Raum Regensburg und Weiden insgesamt 181 Personenbefragungen durch und überprüften 49 Arbeitgeber. Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich 23 Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Mindestlohns und der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg hierzu dauern derzeit noch an.

Bei Kontrollen von Bauvorhaben im Stadtgebiet Regensburg stießen die Ermittler außerdem auf insgesamt 11 illegale Arbeitnehmer, die als Elektriker und Maurer, ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel bzw. ohne gültiges Visum, in Deutschland tätig waren. Gegen die 11 Arbeitnehmer leiteten die Zöllner und Zöllnerinnen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes ein.

Die Zöllner und Zöllnerinnen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer:innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kommt.