Rheinland-Pfalz

Region Koblenz – Großraumtransporte auf Rastplatz Montabaur stillgelegt

komplett abgefahrener Reifen eines LKW
komplett abgefahrener Reifen eines LKW (Bildquelle: Verkehrsdirektion Koblenz)

Die Schwerverkehrskontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz kontrollierten in der Zeit von Montag, 13.09.2021 bis zum Donnerstag, 16.09.2021 den gewerblichen Güterverkehr auf verschiedenen Rast- und Parkplätzen entlang der BAB 3 und BAB 61.

Hierbei wurden Fahrzeuge und Personen im auf Bezug die jeweils für die Beförderungsart einzuhaltenden Vorschriften überprüft. Ein besonderer Fokus lag auf der Prüfung der vorgeschriebenen Ladungssicherung, da verlorene oder verrutschte Ladungen immer wieder gefährliche Situationen und Unfälle als Folge nach sich ziehen. Insgesamt nahmen die Kontrolleure 13 LKW intensiv unter die Lupe. Obwohl erfreulicherweise keine Verstöße im Bezug auf die Sicherung der jeweiligen Ladungen festgestellt wurden, so waren doch Verstöße in anderen Bereichen feststellbar.

Kontrollierter Großraumtransport
Kontrollierter Großraumtransport (Bildquelle: Verkehrsdirektion Koblenz)

Neben zwei Anzeigen wegen Überholen im Überholverbot und Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h kam es am Donnerstag, 16.09.2021 auf der BAB 3, Rastplatz Sessenhausen zu einer Untersagung der Weiterfahrt bei einem Transporter eines südosteuropäischen Unternehmens. Das mit Stückgut beladene Fahrzeug war um über 15 % überladen und der Fahrer durfte die Fahrt erst fortsetzen, nachdem ein Teil der Ladung auf ein anderes Fahrzeug umgeladen war. Er wurde beanzeigt und musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Bereits am Dienstag, 14.09.2021 wurden auf der BAB 3, Rastplatz Montabaur zwei Großraumtransporte eines osteuropäischen Unternehmens kontrolliert und stillgelegt. An beiden Fahrzeugkombinationen wurden technische Mängel, unter anderem an Reifen, Beleuchtung und Anhängevorrichtung, festgestellt. Die mit Bürocontainern beladenen Transporte hatten zudem ladungsbedingt eine Breite von 3,00 Meter und zeigten eine Höhe von bis zu 4,40 Meter. Die nach der Straßenverkehrsordnung maximal zulässige Breite war demzufolge um 0,45 Meter, die zulässige Höhe um 0,40 Meter überschritten.

Eine Ausnahmegenehmigung für die Normabweichungen konnte im Rahmen der Kontrolle nicht vorgelegt werden. Aufgrund der fehlenden Genehmigung und der Fahrzeugmängel wurde die Weiterfahrt direkt untersagt und erst nach Herstellung eines vorschriftenkonformen Zustandes wieder gestattet. Fahrer und Unternehmen erwarten jetzt Anzeigen. Zudem werden gegenüber der Firma vermögensabschöpfende Maßnahmen geprüft, wobei diese im Ergebnis möglichenfalls dazu führen, dass der gesamte Frachtlohn eingezogen wird.

Quelle: Verkehrsdirektion Koblenz