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Rheinfelden - Strafverfahren gegen Corona-Leugner an der Grenze - Mann weigerte sich und seine Familie auszuweisen!

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein

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Rheinfelden - Strafverfahren gegen Corona-Leugner  an der Grenze - Mann weigerte sich und seine Familie auszuweisen!
(Symbolbild) (Bildquelle: Bundespolizeidirektion München)

Ein 58-Jähriger verweigerte für seine Familie die Durchführung der Grenzkontrolle. Aufgrund seines Verhaltens wurde durch die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Am Montagvormittag kontrollierten Kräfte der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen die Einreise nach Deutschland am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn.
Gegen 09:45 Uhr erreicht ein Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen die Kontrollstelle, wurde angehalten und sollte kontrolliert werden. Der Beifahrer öffnete hierzu das Fenster zur Hälfte, verweigerte die Herausgabe von Ausweisdokumenten und gab an, dass sowohl die Grenzkontrollen als auch die Coronakrise eine Lüge wäre und er auch ohne sich auszuweisen einreisen dürfe. Auch erneuten Aufforderungen blieben erfolglos, weshalb die Fahrerin aufgefordert wurde auf die Parkposition zu fahren. Dies verhinderte der Mann durch einen Griff ins Lenkrad und wiederholte seine Weigerung und Äußerungen.
Dadurch, dass das Fahrzeug die Einreisespur blockierte musste der Verkehr über die Ersatzspur umgeleitet werden. Auch in der Folge verweigerten die deutschen Staatsangehörigen die Mitwirkung an der Grenzkontrolle, unter anderem schloss der Mann sein Fenster und verriegelte das Fahrzeug, was eine Kommunikation erheblich erschwerte. Gegen 11 Uhr stieg die Frau unerwartet aus dem Fahrzeug aus, wodurch die Beifahrertür geöffnet werden konnte. Nach erneuter Erklärung händigte der Mann deutsche Reisepässe für sich, seine Frau und seinen 17-jährigen Sohn aus. Aufgrund seines Verhaltens wurde gegen den 58-Jährigen ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Auch dabei verweigerte der Mann jegliche Mitwirkung. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde den Personen gegen 12:25 Uhr die Weiterreise gestattet.

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