Rodgau – Transport von über 700 Kilogramm Krebstieren gestoppt
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Die Tiere waren eng zusammengepresst in Netzen. (Bildquelle: Hauptzollamt Darmstadt)
Bei einer Kontrolle nahe Rodgau (HE) hat der Zoll am 26.02.2026 mehr als 700 Kilogramm lebende Krebstiere in einem Transporter entdeckt. Für die Tiere konnten keine erforderlichen Begleitdokumente vorgelegt werden. Das Veterinäramt untersagte daraufhin die Auslieferung der Ware.

Einige Krebse waren bereits in den Netzen verendet. (Bildquelle: Hauptzollamt Darmstadt)

Der Fahrer konnte keine Dokumente über die Herkunft der Krebse vorlegen. (Bildquelle: Hauptzollamt Darmstadt)
Zusatzinformation
Die Grundlage für den Tierschutz ist das Tierschutzgesetz. Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Vorschriften und Gesetze erlassen, um dem Tierschutz noch stärker Rechnung zu tragen und eine Vereinheitlichung der noch zusätzlich vorhandenen Ländervorschriften zu erreichen.
Die Zollverwaltung wirkt im Bereich des Tierschutzes insbesondere bei der Überwachung der gewerbsmäßigen Tiertransporte sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr mit. Die Anforderungen zum Schutz von Tieren beim Transport sind gemeinschaftsrechtlich in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 geregelt und in Deutschland mit der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) näher konkretisiert.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und aufgrund der Vielzahl zu beachtenden zusätzlichen Vorschriften den grenzüberschreitenden Transport von Tieren auf bestimmte befugte Zollstellen mit zugeordneten Grenzkontrollstellen beschränkt.