So teilten bei der Überprüfung eines unauffälligen Pkws aus Bulgarien die Insassen - eine dreiköpfige bulgarische Familie, die Tochter 14 Jahre alt, - mit, auf dem Weg nach Stuttgart zum Familienbesuch zu sein. "Wir haben höchstens vier Schachteln dabei!", lautete die Antwort auf die berühmte Frage des Zolls, ob sie anmeldepflichtige Waren mitgebracht hätten. Überrascht waren die Zollbeamten letztlich doch, als am Ende der Durchsuchung des Pkws insgesamt 260 Stangen Zigaretten (je 200 Stück) mit bulgarischem Steuerzeichen zum Vor-schein kamen. Vermutlich hatten die Bulgaren nicht mit einer nächtlichen Kontrolle gerechnet, denn die Zigarettenstangen befanden sich in Koffern und lose im Kofferraumboden in der Aussparung für den Reservereifen. Letztlich tauchten sogar noch die Rechnungen für die geschmuggelten Zigaretten auf. Die Frau hatte sie unter dem BH versteckt. Fahrer und Beifahrerin wurden daraufhin vorläufig festgenommen, sind aber mittlerweile wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die minderjährige Tochter war zwischenzeitlich zur Betreuung bei Verwandten in München untergebracht.
In einem weiteren Fall wurden die Zollbeamten in einem Kleintransporter, ebenso mit bulgarischem Kennzeichen, fündig. Offenbar dachten die Fahrzeuginsassen, dass Samstag Nacht keine Kontrollen stattfinden würden, denn die Zollbeamten entdeckten 114 bulgarische Zigarettenstangen (je 200 Stück) in drei Reisetaschen unter der Sitzbank des Beifahrers und in mehreren Plastiktüten verteilt im Fahrzeug. Die noch in derselben Nacht durchgeführte Durchsuchung der Münchner Wohnung des aufgegriffenen Ehepaars durch Kräfte des Zollfahndungsdienstes München führte zum Auffinden umfangreicher Beweismittel, wobei der Beschuldigte den Zollfahndern kein Unbekannter war. Bereits im vergangenen Jahr erhielt er nach einer Schmuggelfahrt mit Zigaretten die Quittung einerseits per Steuerbescheid des Hauptzollamts aber auch per Strafbefehl des Amtsgerichts München.
Beide Vorgänge befinden sich derzeit wegen weiterer Ermittlungen beim Zollfahndungsamt München. Die Tatverdächtigen müssen nun mit empfindlichen Geldstrafen oder auch entsprechenden Haftstrafen rechnen. Allein die Tabaksteuerschuld beläuft sich in beiden Fällen insgesamt auf knapp 14.000 EUR.
"Bulgarien ist zwar Mitgliedstaat der EU, allerdings bestehen für verbrauchssteuerpflichtige Waren Einschränkungen. Das Verbringen solcher Waren in großen Mengen nach Deutschland ist anzumelden und die inländische Tabaksteuer ist zu entrichten. Mit welch weitreichenden Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen gerechnet werden muss, scheint vielen nicht bewusst zu sein.", so Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.
Quelle: Hauptzollamt Rosenheim