Die Kriminalpolizeiinspektion hat in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Rostock die Ermittlungen übernommen. Es wird derzeit durch die Staatsanwaltschaft Rostock geprüft, ob die Voraussetzungen zur Beantragung eines Haftbefehls vorliegen.
Die Ermittlungen stehen noch am Anfang und dauern gegenwärtig an. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Rostock