Der gebürtige Italiener, welcher zwischenzeitlich im Saarland lebte, muss nun seine vierjährige Haftstrafe hinter "italienischen Gardinen" verbüßen.
Bereits im Juni 2020 verurteilte das Landgericht Saarbrücken den Gesuchten wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Er missbrauchte die im Tatzeitraum 15-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in zahlreichen Fällen über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren. Nach seiner Verurteilung durch das Landgericht trat der Mann im August 2020 seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken nicht an und befand sich seither auf der Flucht.
Fahndungsmaßnahmen nach ihm verliefen zunächst erfolglos, sodass die Ermittlungen durch das Dezernat Zielfahndung des LPP übernommen wurden. Umfangreiche Ermittlungen der Zielfahnder ergaben Hinweise auf den Aufenthalt des Beschuldigten in Frankreich und Italien. Schließlich spürten die Zielfahnder den Gesuchten in Italien (Cosenza) auf, wo er durch die dortigen Behörden festgenommen wurde.
Ein Gericht in Italien hat mit Entscheidung vom 10. März 2021 die Auslieferung des 45-Jährigen abgelehnt und die Vollstreckung der Strafe in Italien nach italienischem Recht angeordnet.