Niedersachsen

Salzgitter – Ermittlungserfolg der Polizei in der rechten Szene

Ermittlungserfolg der Polizei in der rechten Szene
Ermittlungserfolg der Polizei in der rechten Szene (Bildquelle: Polizei Salzgitter)

Nach Wohnungsdurchsuchung bei einer Person, die die Polizei der rechten Szene zurechnet, konnten unter anderem Waffen sichergestellt werden.

Vorgeschichte

Wie bereits in den Medien am 22.07.2021 berichtet wurde, kam es am 17.07.2021 in Salzgitter am Schloss Salder zu einem polizeilichen Einsatz.

Zwischen 11:15-13:00 Uhr sollen an diesem Tag bei einer privaten Hochzeitsfeier Symbole mit einer rechten Gesinnung öffentlich gezeigt worden sein. In den sozialen Netzwerken wurde zudem ein Foto gezeigt, bei dem mehrere Männer sogenannte Reichsflaggen auf einem Treppenaufgang zum Schloss Salder zeigten. Mindestens in einem Fall konnte bei einer Personen an der Oberbekleidung ein Symbol aus dem dritten Reich festgestellt werden.

Die eingesetzten Beamten stellten daraufhin bei mehreren Personen die Personalien fest.

Die Gesamtwürdigung des Sachverhaltes übernahm der polizeiliche Staatsschutz in Salzgitter und die Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Polizeiliche Ermittlungen ergaben in Anlehnung in der Folge, dass es einen Anfangsverdacht gemäß § 86 a StGB ("Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen") gab und somit ein Ermittlungsverfahren vom polizeilichen Staatsschutz eingeleitet wurde.

Das Verfahren richtet sich u.a. gegen einen 39-jährigen Mann aus Salzgitter.

Bei einem von der Staatsanwaltschaft Braunschweig beantragten und vom zuständigen Amtsgericht erlassenen Durchsuchungsbeschluss wurde am 09.12.2021 die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.

Die Durchsuchung führte zum Auffinden von Beweismitteln.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass neben einem Laptop auch mindestens 200 Datenträger mit offensichtlich rechtsgerichteter Musik sichergestellt werden konnten.

Als besonderen Ermittlungserfolg wertet die Polizei zudem das Auffinden von drei Langwaffen und einer scharfen Kurzwaffe mit zugehöriger Munition.

Eine Erlaubnis zum Besitz dieser Waffen ist nicht vorhanden.

Weitere Ermittlungen müssen nun ergeben, ob es sich bei den Langwaffen um Waffen handelt, die unter die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes fallen bzw. ob es sich um scharfe und funktionsfähige Waffen handelt.

Die Polizei wird auch weiterhin sehr konsequent gegen jegliche rechte Gewalt vorgehen und in jedem festgestellten Fall prüfen, ob Ermittlungsverfahren eingeleitet werden können.

Quelle: Polizei Salzgitter