Dabei soll er gegenüber der jungen Frau vulgäre Gesten gemacht und sie in einem Fall auch angefasst haben. Am Abend des 24. April soll er dann im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofs die 19-Jährige sexuell belästigt haben, indem er vor ihr an seinem Geschlechtsteil manipulierte.
Die junge Frau und ein Bekannter des Mannes hielten ihn bis zum Eintreffen der Bundespolizei fest. Es stellte sich heraus, dass der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro wegen Ordnungswidrigkeiten bislang nicht beglichen hatte. Eine zweitägige Ersatzfreiheitsstrafe wurde ihm angedroht. Ob er diese Strafe antreten muss, entscheidet heute der Haftrichter, da der Mann die Summe nicht aufbringen konnte. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen sexueller Belästigung gegen den Giesinger.
Quelle: Bundespoolizeidirektion München