Der Aston Martin im Wert von rund 62.000 Euro wurde bei der Einfuhr am Zollamt Bietingen nicht ordnungsgemäß angemeldet. (Bildquelle: Hauptzollamt Singen)
Ein 52-jähriger Niederländer hat versucht, einen Aston Martin im Wert von rund 62.000 Euro ohne Anmeldung über den Grenzübergang Bietingen nach Deutschland einzuführen. Der Zoll stoppte das Fahrzeuggespann, leitete ein Steuerstrafverfahren ein und erhob Einfuhrabgaben von rund 19.200 Euro.
Zöllner des Zollamts Bietingen haben Mitte Juni einen nicht angemeldeten Aston Martin bei der Einfuhr nach Deutschland festgestellt.
Ein 52-jähriger Niederländer transportierte den auf einem Anhänger geladenen Sportwagen im Wert von umgerechnet rund 62.000 Euro über den Grenzübergang. Das Fahrzeuggespann fiel den Einsatzkräften auf und wurde kurz hinter der Grenze kontrolliert.
Fahrer verweist auf spätere Verzollung
Auf Nachfrage nach den erforderlichen Zollunterlagen erklärte der Mann, sein Auftraggeber habe den Aston Martin in der Schweiz gekauft. Die Verzollung solle später in den Niederlanden erfolgen.
Nach der Kontrolle musste der Fahrer Einfuhrabgaben in Höhe von rund 19.200 Euro entrichten. (Bildquelle: Hauptzollamt Singen)
Nach Angaben des Hauptzollamts Singen wäre dies grundsätzlich möglich gewesen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ware bereits an der Grenze beim Zoll angemeldet und eine Sicherheit für die voraussichtlich anfallenden Einfuhrabgaben hinterlegt wird. Dies war in dem Fall nicht erfolgt.
Steuerstrafverfahren eingeleitet
Der Zoll leitete gegen den 52-Jährigen ein Steuerstrafverfahren ein.
Die berechneten Einfuhrabgaben in Höhe von rund 19.200 Euro beglich der Mann noch vor Ort per Blitzüberweisung. Anschließend durfte er seine Fahrt mit dem Sportwagen fortsetzen.
Die weiteren Ermittlungen führt die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe.
Information des Zolls
Nach Angaben des Zolls müssen Einfuhrabgaben grundsätzlich bereits beim Grenzübertritt entrichtet werden. Erfolgt die Verzollung erst am endgültigen Bestimmungsort im Rahmen eines Versandverfahrens, müssen Waren an der Grenze angemeldet und während des Transports zollamtlich überwacht werden. Zudem ist eine Sicherheit für die zu erwartenden Abgaben zu hinterlegen.