Stadthagen – Betrunkener Autofahrer verursacht Unfall bei Flucht
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Der alkoholisierte Fahrer rammte einen Pkw bei der Flucht vor der Polizei. (Bildquelle: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg)
Betrunkener Fahrer (35) verursacht in Stadthagen Unfall nach Verfolgungsfahrt mit 2,64 Promille. Eine 47-jährige Frau wurde verletzt, der Fahrer flüchtete, wurde aber festgenommen.
Am Abend des 20.05.2026 gegen 22:12 Uhr meldete ein Zeuge dem PK Stadthagen, dass er beobachtete, wie ein augenscheinlich betrunkener Mann einen PKW auf dem Parkplatz des REWE Marktes in Stadthagen besteige und losfahre.
Der Zeuge fuhr dem PKW (Citroen) hinterher, sodass im Bereich der Kreuzung Breslauer Straße und Am Sonnenbrink ein Streifenwagen des PK Stadthagen versuchte, den PKW anzuhalten. Dieser flüchtete jedoch mit stark überhöhter Geschwindigkeit über die Straße Am Sonnenbrink in Richtung Hüttenstraße.
Unfall und Flucht des Fahrers
An der Kreuzung Am Sonnenbrink/Hüttenstraße kam es zum Unfall mit dem kreuzenden PKW (Audi) einer 47-jährigen Stadthägerin, die dabei leicht verletzt wurde.
Der Unfallfahrer (m, 35 J., aus Stadthagen) sowie sein Beifahrer flüchteten anschließend zu Fuß, konnten jedoch durch die unmittelbar danach eintreffenden Polizeikräfte gestellt werden.
Der Fahrer wies einen Atemalkoholwert von 2,64 Promille auf. Er und sein Beifahrer wurden bei dem Zusammenstoß ebenfalls verletzt und mussten im Klinikum behandelt werden.
Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen
Erste Ermittlungen ergaben, dass die an dem Unfallfahrzeug verwendeten Kennzeichen zuvor entwendet worden sind und nicht zu dem Fahrzeug gehören. Rund um die Unfallstelle versammelten sich in kürzester Zeit etwa 50 unbeteiligte Schaulustige, sodass Kräfte umliegender Dienststellen erforderlich waren, um die Lage zu beruhigen.
Den Unfallfahrer erwartet unter anderem ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung, Verkehrsunfallflucht, Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg