Bei Einsatzmaßnahmen am 3.7.2025 stellte das Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart drei professionelle Produktionsanlagen für Wasserpfeifentabak und umfangreiches technisches Equipment für die Herstellung sicher.
Außerdem konnten 400 Kilogramm Wasserpfeifentabak, 500 Kilogramm Rohstoffe für die Produktion, 500 Liter Substitute und große Mengen Verpackungsmaterial beschlagnahmt werden.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der bandenmäßigen Steuerhinterziehung richten sich gegen fünf aus Syrien stammende Männer im Alter von 28 bis 36 Jahren.
Der mutmaßliche Kopf der Gruppe wurde mit Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Der bislang festgestellte Steuerschaden liegt mutmaßlich bei rund 1,5 Millionen Euro.

Zur Sicherung von Vermögenswerten wurde ein Arrest in entsprechender Höhe erlassen. Dabei wurden u. a. zwei Pkw, Uhren und elektronische Geräte beschlagnahmt.
Insgesamt waren über 100 Einsatzkräfte an der Aktion beteiligt. Es wurden rund 20 Objekte in Stuttgart, dem Rems-Murr-Kreis, dem Landkreis Esslingen und in Sinsheim durchsucht.
Drei der Tatverdächtigen sind den Behörden bereits aus einem gleichgelagerten Verfahren aus dem Jahr 2023 bekannt.
Zusatzinformation:
Wasserpfeifentabak besteht meist aus einer Mischung aus Tabak, Zucker (Melasse, Honig), Feuchthaltemitteln, wie Glycerin und 1,2-Propandiol. Außerdem sind in ihm häufig Aromen in unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen beigefügt. Er wird mit Hilfe einer Wasserpfeife (Shisha, Hookah) konsumiert.
Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind.
Die Herstellung solcher Waren ist erlaubnispflichtig. Nur Tabakerzeugnisse mit gültigem deutschen Steuerzeichen (Steuerbanderole) sind verkehrsfähig und dürfen in den Handel gelangen.
Quelle der Polizeinachricht: Zollfahndungsamt Stuttgart