Seit Oktober letzten Jahres ermittelt das Zollfahndungsamt Stuttgart in einem von der Staatsanwaltschaft Konstanz geführten Ermittlungsverfahren gegen Personen, die im Verdacht stehen, einen schwunghaften, bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln zu betreiben. Wesentlich für den Ermittlungserfolg waren Erkenntnisse, die durch verdeckte Maßnahmen erlangt wurden. Dabei ging es um Geschäfte mit Kokain, Amphetamin und Marihuana im dreistelligen Kilogrammbereich.
Bei den jetzt Festgenommenen handelt es sich um drei Männer und zwei Frauen im Alter von 32 bis 62 Jahren. Unter Ihnen auch der Haupttäter und dessen Mutter.
Durchsuchungen in der Wohnung des Haupttäters und anderen Verdächtigen führten zur Sicherstellung von umfangreichem Beweismaterial und hohen Bargeldbeträgen. In zwei Garagen, die als Depot dienten, fand sich ein Großteil der beschlagnahmten Betäubungsmittel, nämlich 45 kg Marihuana, 7 kg Amphetamin, 2,5 kg Haschisch und 200 g Kokain. Der Straßenverkaufswert hierfür beläuft sich auf insgesamt 811.000 Euro. Aber nicht nur Rauschgift wurde hier gebunkert, auch drei Pistolen, einen Revolver und eine vollautomatische Maschinenpistole samt Munition sowie eine Geldzählmaschine endeckten die Beamten in den beiden Garagen. Bargeld in Höhe von insgesamt 250.000 Euro, das mutmaßlich aus Drogengeschäften stammt, wurde bei den Verdächtigen selbst oder in deren Wohnungen vorgefunden und beschlagnahmt.
Die Höhe des Vermögensarrests über 1,1 Millionen Euro richtet sich allein gegen den Hauptbeschuldigten und dessen mutmaßlich aus den illegalen Geschäften erlangten Gewinnen. Ein beachtlicher Teil des Arrestbetrages konnte bereits am Mittwoch gesichert werden. Weitere vermögensabschöpfende Maßnahmen und Ermittlungen zu den Gewinnen werden durchgeführt. Gegen alle fünf Tatverdächtigen wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz Haftbefehle durch den zuständigen Ermittlungsrichter erlassen und in Vollzug gesetzt. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Zollfahndungsamt wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz dauern an.