Bei einem international koordinierten Einsatz wurden bereits Mitte März vier und vergangene Woche ein weiterer Haftbefehl vollstreckt und eine große Anzahl an Wohnungen und Objekten im In- und Ausland durchsucht.
Seit Januar 2020 ermittelt das Zollfahndungsamt Stuttgart in einem von der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführten Ermittlungsverfahren gegen eine Tätergruppierung, die allein im vergangenen Jahr über eine Tonne Gold im Wert von rund 60 Millionen Euro aus Liechtenstein nach Baden-Württemberg geschmuggelt haben soll.
Die Bezahlung des Goldes durch die in Deutschland ansässigen Abnehmer soll in bar erfolgt sein. Hierzu sollen die jeweils fälligen Geldbeträge, die mehrere 100.000 Euro bis zu über 1 Million Euro betragen konnten, in einem PKW nach Liechtenstein transportiert worden sein. Insgesamt sollen bei den Goldgeschäften im Jahr 2020 7,5 Millionen Euro und in den Jahren zuvor 18 Millionen Euro Einfuhrabgaben hinterzogen worden sein.
Bei den Mitte März in Liechtenstein, Italien, der Schweiz und im Bundesgebiet durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen wurden neben umfangreichen Geschäftsunterlagen auch Gold und Silber im Wert von zirka 2,5 Millionen Euro sowie 800.000 EUR Bargeld beschlagnahmt.
Die bereits im Vorfeld der groß angelegten Aktion erlassenen Haftbefehle wurden in Deutschland und in Italien vollstreckt. Bei den Festgenommenen handelt es sich um drei Deutsche, einen Italiener und einen Österreicher im Alter von 39 bis 74 Jahren.
Gegen einzelne Personen und beteiligte Firmen bestehen zudem gerichtliche Vermögensarreste über rund 25,5 Millionen Euro. Diese beziehen sich auf den mutmaßlich aus den illegalen Geschäften erlangten Gewinn. Ein beachtlicher Teil des Arrestbetrages konnte bereits am Einsatztag gesichert werden. Weitere vermögensabschöpfende Maßnahmen und Ermittlungen zu den Gewinnen werden durchgeführt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft waren alle Haftbefehle durch den zuständigen Ermittlungsrichter in Vollzug gesetzt worden. Mittlerweile wurden die Haftbefehle gegen zwei der Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft außer Vollzug gesetzt. Die internationalen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Zollfahndungsamt unter anderem wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einfuhrschmuggels dauern an.