Nordrhein-Westfalen

Teilen von Kinderpornografie in sozialen Medien durch Kinder und Jugendliche

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: terimakasih0 (CC0))

In den vergangenen Jahren ist die Nutzung des Internets, insbesondere im Bereich "Social Media", erheblich expandiert. Kinder und Jugendliche bekommen immer häufiger und früher Smartphones mit freiem Internetzugang zur Verfügung gestellt.

Dabei steigt permanent der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die Kinderpornografie über Messenger-Dienste in Schülerchats weiterverbreiten. Man spricht dabei von "Schulhofkriminalität". Es geht meist nicht um ausgelebte pädophile Neigungen, sondern das Teilen dieser strafbaren Inhalte ist häufig ein Streben nach Aufmerksamkeit durch das Verbreiten von vermeintlich spaßigen Videos. Dennoch werden bei der Weitergabe reale und äußerst brutale Missbrauchsfälle untereinander geteilt, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein.

Schützen Sie sich und klären Sie Ihre Kinder über derart strafbare Handlungen auf. Allein der Besitz von kinderpornografischen Dateien ist bereits strafbar. Machen Sie sich und Ihren Kindern bewusst, dass derartige Bilder und Videos realen sexuellen Kindesmissbrauch zeigen!

Kurzfilme der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK):

Kurzfilme: "#denkenstattsenden" und "soundswrong" www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/kinderpornografie/die-kampagne/

Verhaltenshinweise

  • Leiten Sie Bilder und Darstellungen nicht weiter
  • Informieren den Netzbetreiber bzw. wenden Sie sich an Ihre Polizei
  • Treten Sie aus entsprechenden Chatgruppen aus

Für Rückfragen und Hinweise wenden Sie sich unter der Rufnummer 0281-107-0 an Ihre Kreispolizei Wesel!