Der Mann konnte gestellt und befragt werden. Er gab die Vorwürfe gegenüber der Beamten zu. Da der 56-Jährige nicht im Besitz eines Waffenscheins war, stellten die Polizisten insgesamt drei Luftdruckwaffen aus seinem Besitz sicher.
Er erhielt Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tierschutz- sowie gegen das Waffengesetz. Verletzungen konnten am Schwan auf den ersten Blick nicht festgestellt werden.