Tödlicher Sturz aus Hotel in Frankfurt – Ehemann wegen Mordes verurteilt
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Das Landgericht Frankfurt hat den Ehemann der 2023 aus dem 22. Stock eines Hotels gestürzten Marta M. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine Frau bewusst vom Balkon stieß und den Tod als Unfall tarnen wollte.
Mehr als drei Jahre nach dem Tod von Marta M. ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat den heute 60-jährigen Christian M. am Freitag wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Deutsch-Brite seine Ehefrau am 18. Mai 2023 im Hotel „Leonardo Royal“ aus dem 22. Stock über den Balkon in den Tod gestoßen. Marta M. stürzte mehr als 60 Meter in die Tiefe und starb noch am Tatort.
Gericht verwirft Unfallversion
Der Angeklagte hatte nach dem Tod seiner Frau behauptet, sie sei beim Sex über die Balkonbrüstung gestürzt. Zeitweise sprach er zudem von einem möglichen Suizid. Das Gericht schenkte dieser Darstellung jedoch keinen Glauben.
Der Vorsitzende Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, Christian M. habe seine Frau „wie einen Müllsack“ vom Balkon geworfen. Ziel sei gewesen, den Mord als tragischen Unfall erscheinen zu lassen.
Motiv: Neues Leben mit Geliebter
Nach Überzeugung der Strafkammer wollte der Angeklagte seine Ehefrau töten, um mit seiner Geliebten ein neues Leben beginnen zu können. Eine Scheidung und deren finanzielle Folgen habe er vermeiden wollen.
Der Richter sprach davon, der Angeklagte habe seine Frau „entsorgen“ wollen. Das Gericht sah darin niedrige Beweggründe und damit das Mordmerkmal als erfüllt an.
Ermittlungen deckten Planung auf
Die Ermittlungen hatten sich über fast zwei Jahre hingezogen. Entscheidend waren zahlreiche Indizien, die nicht zu der vom Angeklagten geschilderten Unfallversion passten.
Unter anderem stellten Ermittler fest, dass Christian M. bereits im Vorfeld im Internet nach möglichst unauffälligen Tötungsmethoden recherchiert haben soll. Schließlich habe er sich nach Überzeugung des Gerichts für einen Sturz aus großer Höhe entschieden und bereits einen Tag vor der Tat gezielt ein Hotelzimmer im 22. Stock gebucht.
Seiner Frau soll er den Aufenthalt als romantische „Versöhnungsnacht“ verkauft haben.
Zeugenaussagen und Spuren belasteten den Angeklagten
Was sich in den 13 Minuten zwischen dem Betreten des Hotelzimmers und dem tödlichen Sturz genau ereignete, ließ sich auch im Prozess nicht vollständig rekonstruieren.
Hotelgäste berichteten jedoch von lauten Schreien und Rufen wie „Nein, nein“. Die Gerichtsmedizin stellte zudem Verletzungen fest, die Marta M. bereits vor dem Sturz erlitten hatte und die gegen einen Unfall sprachen.
Der Angeklagte selbst schwieg während des gesamten Prozesses und zeigte auch bei der Urteilsverkündung kaum eine erkennbare Reaktion.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Mit dem Urteil folgt das Landgericht weitgehend der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Mordkommission, die bereits früh von einem Tötungsdelikt ausgegangen waren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Christian M. kann gegen die Entscheidung des Landgerichts Rechtsmittel einlegen.
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