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Tötungsdelikt in Nürnberg – 45-Jährige leblos in Wohnung gefunden

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Ein rot-weißes Polizeiabsperrband mit der Aufschrift 'POLIZEIABSPERRUNG' ist vor einem Gebäude sichtbar. Im Hintergrund ist ein Haus mit beigen Wänden zu erkennen.
Symbolbild (Bildquelle: Stephan Wusowski auf Pixabay)

In einer Wohnung im Nürnberger Stadtteil Großreuth bei Schweinau hat die Polizei eine 45-jährige Frau leblos mit Verletzungen aufgefunden, die auf ein Gewaltdelikt schließen ließen. Ihr 20-jähriger Sohn wurde noch in der Wohnung widerstandslos festgenommen. Eine Mordkommission ermittelt.

Am Freitagvormittag teilten Personen aus dem familiären Umfeld einer 45-jährigen Frau mit, dass sie sich Sorgen machen würden, da sie die 45-Jährige (deutsch-russische Staatsangehörige) nicht erreichen könnten.
Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Nürnberg-West fuhr daraufhin zu der Wohnung der Frau, welche sich in einem Mehrfamilienhaus in der Rothenburger Straße befindet.

45-Jährige leblos in Wohnung gefunden

Die Beamten fanden dort gegen 11:00 Uhr die 45-Jährige leblos in der Wohnung auf. Da die 45-Jährige Verletzungen aufwies, die auf ein Gewaltdelikt schließen ließen, nahmen sie einen 20-jährigen Mann (deutsch-russischer Staatsangehöriger), welcher sich ebenfalls in der Wohnung aufhielt, fest.
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um den 20-jährigen Sohn der Getöteten.

Mordkommission übernimmt Ermittlungen

Die Nürnberger Mordkommission nahm noch vor Ort und in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die weiteren Ermittlungen zur Klärung des Geschehens auf. Hier wurde zudem eine Rechtsmedizinerin hinzugezogen. Derzeit werden am Tatort umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen durchgeführt.
Die weiteren Umstände des Geschehens sind nun Gegenstand der umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungen.

Tatverdächtiger soll Ermittlungsrichter vorgeführt werden

In der Wohnung soll sich neben der Getöteten nur noch ihr 20-jähriger Sohn befunden haben. Er soll einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, um Untersuchungshaft zu beantragen.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Mittelfranken

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