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Trierweiler – Überlanger Schwertransport ohne Genehmigung

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Ein Autotransporter im Freien trägt mehrere Fahrzeuge. Im Hintergrund sind Baukräne und Vegetation sichtbar.
Die Polizei stoppte einen spanischen Sattelzug im Trierweiler Gewerbegebiet wegen Überladung und fehlender Genehmigungen. (Bildquelle: Polizeipräsidium Trier)

Die Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier hat einen spanischen Sattelzug aus dem Verkehr gezogen. Das Fahrzeug war deutlich länger und höher als erlaubt unterwegs und verfügte über keine erforderlichen Ausnahmegenehmigungen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Funkenflug führt zu Kontrolle

Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier haben am Mittwochmorgen einen spanischen Sattelzug im Gewerbegebiet Trierweiler kontrolliert und stillgelegt.
Zuvor war aufgefallen, dass der Transport während der Fahrt Funken verursachte. Nach ersten Beobachtungen hatte der Sattelzug mit rückwärtigen Ladestützen auf der Fahrbahn aufgesetzt.

Drei Fahrzeuge auf dem Auflieger geladen

Der Sattelzug war von Spanien nach Deutschland und Belgien unterwegs. Geladen hatte er zwei Sattelzugmaschinen sowie einen Pritschenwagen.
Die hinzugezogenen Spezialisten konnten einen technischen Defekt als Ursache für den Funkenflug schnell ausschließen.

Ursache war die Ladung

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Schwerpunkt der hinteren geladenen Sattelzugmaschine sowie eine ausgefahrene Ladestütze für das Aufsetzen auf der Fahrbahn verantwortlich waren.
Dadurch kam es während der Fahrt zum Funkenflug.

Deutliche Überschreitung der zulässigen Maße

Die Kontrolle ergab zudem erhebliche Maßüberschreitungen. Der Sattelzug hatte eine Gesamtlänge von 20,10 Metern und eine Höhe von 4,40 Metern.
Erlaubt sind jedoch lediglich 16,50 Meter Länge und 4,00 Meter Höhe.

Keine Ausnahmegenehmigung vorhanden

Der Fahrer konnte für die erheblichen Überschreitungen weder eine Ausnahmegenehmigung noch eine entsprechende Erlaubnis vorlegen.
Die Beamten untersagten deshalb die Weiterfahrt.
Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass das verantwortliche spanische Unternehmen den Beamten bereits mehrfach wegen unerlaubter Maßüberschreitungen aufgefallen war.

Weiterfahrt erst nach Umladung möglich

Die Fahrt darf erst fortgesetzt werden, wenn eine der geladenen Sattelzugmaschinen umgeladen wird und die zulässigen Maße eingehalten werden. Alternativ müssen Höhe und Länge des Gespanns auf andere Weise auf die erlaubten Werte reduziert werden.

Verfahren gegen Fahrer und Unternehmen

Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Auch gegen das verantwortliche Unternehmen wurde erneut ein Verfahren eingeleitet. Nach Angaben der Polizei kommt dabei unter anderem die Einziehung des Frachterlöses und des erzielten Gewinns in Betracht.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Trier

Kategorien:

Rheinland-Pfalz
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