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Trunkenheitsfahrt in Worms - 4,17 Promille und keine Fahrerlaubnis

Polizeidirektion Worms

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Trunkenheitsfahrt in Worms - 4,17 Promille und keine Fahrerlaubnis
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)

Am gestrigen Nachmittag nimmt ein 41-jähriger Wormser mit seinem PKW am Straßenverkehr teil, dessen Fahrweise aufmerksam werden lässt.

Wie ein Zeuge berichtet, habe der Fahrer seinen PKW in der Herrnsheimer Hauptstraße in Schlangenlinien mehrfach auf die Gegenfahrbahn und den Bürgersteig gesteuert.
Teilweise haben Verkehrsteilnehmer bremsen und ausweichen müssen, um einen Verkehrsunfall zu verhindern. Die hinzugerufene Polizeistreife stoppt kurz nach 17:00 Uhr das Fahrzeug in der Gaustraße. Der Fahrer pustet 4,17 Promille in den Atemalkoholtest.
Einen Führerschein kann er nicht vorzeigen, da er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Daraufhin wird der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und eine Blutentnahme angeordnet.
Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Wormser ist ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet, welches eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.

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