Um 00:45 Uhr kam es im Verlauf der Tivolistraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem erheblicher Sachschaden entstand, die Insassen aber unverletzt blieben. Ein mit zwei Personen besetzter Pkw war, beginnend mit Höhe der Einmündung Paradiesplatz, beim Befahren der Tivolistraße in Fahrtrichtung stadtauswärts nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Dabei überfuhr das Fahrzeug zunächst ein Verkehrszeichen, riss dann einen Briefkasten der Post aus der Verankerung und beschädigte beim Überrollen des Gehwegs weitere Gegenstände. Schließlich kam der Wagen nach etwa 70 Metern und Durchfahren einer Hecke beim Zusammenprall mit einer Mauer zum Stillstand. Neben diversen Schäden in den angrenzenden Vorgärten wurde auch ein geparktes Fahrzeug durch umherfliegende Trümmerteile beschädigt.
Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte ein 30-jähriger Mann mit Wohnsitz in Düren vor Ort als Fahrzeugführer ermittelt werden. In seiner Atemluft nahmen die eingesetzten Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch wahr. Einen Atemalkoholtest konnte der volltrunken wirkende Beschuldigte vor Ort nicht durchführen; es ergaben sich zudem Hinweise auf den zeitgleichen Konsum von Betäubungsmitteln. Zu Beweiszwecken wurde die Entnahme einer Blutprobe veranlasst.
Der Beschuldigte, der zur Tatzeit das Fahrzeug seines Beifahrers geführt hatte, ist nach bisherigen Feststellungen nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Da er sich im Verlauf der erforderlichen Maßnahmen zunehmend aggressiv gegenüber den eingesetzten Beamten verhielt, musste er zur Ausnüchterung sogar in Gewahrsam genommen werden. Das stark unfallbeschädigte Auto wurde von einem Abschleppunternehmen abgeholt; die Fahrbahn musste durch die Feuerwehr von auslaufenden Betriebsstoffen und Trümmerteilen gesäubert werden.
Bei den strafrechtlichen Ermittlungen an der Unfallstelle ergaben sich auch Hinweise auf einen wahrscheinlich unbeteiligten Mann, der unmittelbar nach dem Unfall als erster Zeuge am Ort gewesen war, dann aber durch das aggressive Auftreten des Beschuldigten verjagt worden sein soll. Dieser wird gebeten, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen und sich bei der Polizei zu melden. Der geschätzte Gesamtschaden beläuft sich auf etwa mindestens 7000 Euro.