Die Unfallverursacherin konnte letztlich, vor ihrem Fahrzeug sitzend, im Innenstadtbereich angetroffen werden. Hier stellte sich heraus, dass die Fahrzeugführerin so stark alkoholisiert war, dass sie nur mit Hilfe der Polizeibeamten in der Lage war, aufzustehen. Ein Atemalkoholtest brachte einen Atemalkoholgehalt von 2,86 Promille zu Tage. Der Führerschein wurde daher beschlagnahmt und der Dame eine Blutprobe entnommen.
Insgesamt entstand ein Unfallschaden in Höhe von ca. 3500 Euro, verletzt wurde glücklicherweise keiner der Beteiligten. Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen die unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacherin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung, Verkehrsunfallflucht und Trunkenheitsfahrt eingeleitet. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und gegen sie kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.