Zwei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für zu Unrecht bezogenes Arbeitslosengeld, hat ein 33-Jähriger aufgebrummt bekommen.
Weil er über einen Zeitraum von zwei Wochen neben Arbeitslosengeld auch Lohn aus einem Arbeitsverhältnis bezogen hatte, wurde ein 33jähriger Mann aus Titisee-Neustadt (DE) vom dort ansässigen Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt, die für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nach Ermittlungen der Beamten des Hauptzollamts Lörrach sah das Gericht den Tatvorwurf des Betrugs als erwiesen an.
In Anbetracht eines zu Unrecht bezogenen Betrags in Höhe von etwas mehr als 450 Euro waren bei der Strafzumessung mehrere einschlägige Vorstrafen des Beschuldigten mit zu berücksichtigen.
Eine Geldstrafe alleine, so die Ansicht des Richters, würde den Mann aller Voraussicht nach nicht dazu bewegen, künftig auf dem rechten Weg zu gehen.