Von den Ermittlern wurden 528 Frauen und Mädchen im Alter zwischen 13 und 48 Jahren aus dem geographischen Nahbereich um den Gellhornpark angeschrieben und aufgefordert, sich durch die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe an der DNA-Reihenuntersuchung zu beteiligen.
Insgesamt 523 Frauen haben an drei Entnahmeterminen im Februar bzw. Juni 2020 entweder eine Speichelprobe abgegeben oder durch ein Attest nachgewiesen, dass sie als Mutter des Kindes ausscheiden.
Gegen die fünf Frauen, die weder eine Speichelprobe abgegeben noch ein Attest vorlegt haben, konnte nach weiteren Überprüfungen ein Anfangsverdacht nicht begründet werden.
Die Identität der Kindesmutter ist mithin weiter ungeklärt. Da aktuell weitere Ermittlungsansätze nicht vorhanden sind, ist das Ermittlungsverfahren eingestellt worden.
Da die Ermittlungen bis zum Eintritt der Verjährung jederzeit wieder aufgenommen werden können, nimmt die Kriminalpolizei Lübeck Hinweise, die zur Klärung der Herkunft des Kindes führen könnten, nach wie vor unter 0451-131- 0 entgegen.