Die Tiere sind dann extremen Gefahren ausgesetzt und leiden oft unter Hunger, Durst und fehlendem Schutz vor der Witterung. Besonders exotische Haustiere wie Schlangen sind in der freien Wildbahn kaum überlebensfähig und sterben oft an den Folgen ihrer Aussetzung.
Im vergangenen Jahr wurden 49 Fälle polizeilich bekannt, in denen Tiere in Rheinland-Pfalz ausgesetzt wurden. 23 dieser Tiere sind verstorben, darunter 14 Schlangen. Zudem wurden auch einige Fälle festgestellt, bei denen die Besitzer in den Urlaub gefahren sind und ihre Tiere unversorgt zurückgelassen haben. Diese Praxis ist ebenso gefährlich für die Tiere und kann rechtlich verfolgt werden.
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) appelliert an alle Haustierbesitzer verantwortungsbewusst zu handeln und frühzeitig Alternativen zu suchen, wenn die Betreuung des Tieres während des Urlaubs nicht möglich ist. Möglichkeiten wie Tierpensionen, Betreuungsdienste oder die vorübergehende Pflege durch Freunde oder Familie können das Wohl der Tiere sichern.
Wer sein Tier aussetzt handelt nicht nur unmoralisch, sondern muss auch mit empfindlichen Strafen rechnen. Besonders bei Katzen, Kleintieren und Reptilien ist das Entdeckungsrisiko gering, jedoch können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wenn das Tier leidet oder stirbt, handelt es sich um eine Straftat gemäß Tierschutzgesetz, die sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann.
Helfen Sie mit, das Leiden der ausgesetzten Tiere zu vermeiden. Wenn Sie Zeuge eines Aussetzens werden oder ein ausgesetztes Tier finden, informieren Sie bitte umgehend die Polizei und den örtlichen Tierschutzverein. Ihre Unterstützung kann das Leben der Tiere retten und Sie können dazu beitragen, dass die Sommerferien eine Zeit der Freude bleiben - auch für unsere tierischen Begleiter.
Quelle der Polizeinachricht: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz