Neben diversen Hieb- und Stichwaffen gehört zu den verbotenen Waffen unter anderem eine Schießgürtelschnalle. Die wie eine Gürtelschnalle aussehende verbotene Waffe kann dazu verwendet werden, Geschosse des Kalibers 4mm abzuschießen. Hintergrund des Verfahrens war eine Postsendung mit einem verbotenen Laserzielpunktprojektor, die an den Beschuldigten adressiert war.
Am selben Tag wurden während einer Durchsuchung im Landkreis Neuwied bei einem 66-jährigen Mann, bei dem es sich ebenfalls um einen Sportschützen handelte, zwei illegale Schusswaffen, über 300 Gramm Schwarzpulver, ein verbotener Zielscheinwerfer sowie Munition sichergestellt. Diesem Verfahren liegt die Bestellung eines Zielscheinwerfers für eine Schusswaffe zugrunde.
"Die beiden Sportschützen haben sich jeweils einem Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verantworten", so Sebastian Fuhr, Sprecher des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.
Die weiteren Ermittlungen beim Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, Dienstsitz Kaiserslautern, werden unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie der Staatsanwaltschaft Koblenz geführt.
Zusatzinformationen
Vollautomatische Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils mehrere Schüsse abgegeben werden können.
Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird. Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Der Umgang mit solchen Gegenständen ist nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten.
Quelle: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main