Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.
Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.
Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!
Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!
Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!
Betroffener Artikel
Warnungsnummer: A12/00779/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Name: KN95 Mask (nicht medizinisch)
Ungültige CE Kennzeichnung!
Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist ungenügend (Messwerte: nur 73 %) und die Gesamtfilterleistung der Maske nicht ausreichend (gemessene Mittelwerte: nur 60 %). Außerdem passt sich die Maske dem Gesicht des Benutzers nicht richtig an. Folglich könnte eine übermäßige Menge an Partikeln oder Mikroorganismen die Maske passieren. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.
Verpackungsbeschreibung Weiße Atemschutz-Halbmaske. Das Produkt wird in einem weißen Karton mit 10 Stück verkauft.
Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Vertriebspartner)
Rückruf des Produkts von Endverbrauchern
Datum des Inkrafttretens 23.03.2021
Risikotyp: Gesundheitsrisiko