Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze 
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.
Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.
Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!
Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!
Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!
Betroffener Artikel
Warnungsnummer: A12/00836/21 
Kategorie: Schutzausrüstung 
Name: KN95 Respirator Atemschutzmaske KN95 
Type / number of model: KN95 Respirator 
Barcode: 6972144532652, 6972144532645 
Ungültige CE Kennzeichnung! 
Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist ungenügend (Messwerte: nur 44%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.
Verpackungsbeschreibung
Atemschutzfilter Halbmaske, beschafft von Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Pandemie. Weißer Karton, gekennzeichnet mit „KN95“, mit 30 Stück.
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige)
Verbraucher vor Risiken warnen 
Datum des Inkrafttretens 31.05.2021 
Risikotyp: Gesundheitsrisiko
 
                 
  
 