Das Überqueren eines bereits geschlossenen Bahnübergangs ist lebensgefährlich! Nicht ohne Grund ist ein solches Verhalten mit einem Bußgeld in Höhe von 350 EUR und einem Punkt in Flensburg verbunden.
Bei der anschließenden Personenkontrolle entdeckten die Polizeibeamten den Griff einer Schusswaffe, welcher aus dem vorderen Hosenbund des 36-Jährigen herausragte. Die Waffe konnte sofort durch die Beamten ergriffen und sichergestellt werden. Es handelte sich um eine, mit CO₂ betriebene Gaspistole, ohne jegliche Kennzeichnung mit Metall-Geschossen.
Für das Führen einer solchen Schusswaffe ist eine Erlaubnis in Form eines Waffenscheins erforderlich. Einen solchen Waffenschein besaß der 36-Jährige nicht. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.