Der Fahrer gab gegenüber den aufnehmenden Polizisten an, dass ihn etwas am Kopf getroffen habe, wodurch er auch sichtbar leicht verletzt wurde. Personen habe er zu diesem Zeitpunkt nicht gesehen und es konnte nicht ermittelt werden, um was für einen Gegenstand es sich gehandelt haben könnte.
Durch diesen Schmerz habe er kurzzeitig seinen Pkw in den Gegenverkehr gelenkt, wodurch es dann zur Kollision kam. Die Fahrerin des entgegengekommenen Pkw wurde bei dem Zusammenstoß ebenfalls leicht verletzt. Der Einsatz eines Rettungswagens war in beiden Fällen jedoch nicht notwendig.
Beide Fahrzeuge waren so stark beschädigt, dass sie nicht mehr verkehrstüchtig waren und abgeschleppt werden mussten. Der entstandene Sachschaden an beiden Pkw wird insgesamt auf eine Höhe von circa 25.000 Euro geschätzt. Gegen den 26-jährigen Unfallverursacher wird standardmäßig wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Es wurde eine Verkehrsunfallanzeige geschrieben.
Quelle: Polizei Rheinisch-Bergischer-Kreis