Ein 30-Jähriger hat mit einem Schaufelbagger einen Pkw auf einem Anhänger transportiert. Die Polizei stoppte das ungewöhnliche Gespann und untersagte die Weiterfahrt.
Die hitzigen Tage der letzten Woche bringen die Bürger auf komische Ideen.
Da staunten die Beamten des Verkehrsdienstes Wesel nicht schlecht, als sie auf der B58 in Fahrtrichtung Alpen unterwegs waren.
In Höhe Wesel-Büderich fiel den Polizisten gegen 14:30 Uhr ein gelber Schaufelbagger, geführt von einem 30-jährigen Xantener, auf.
Das Baustellenfahrzeug, das mit einem grünen Kennzeichen für steuerbefreite Arbeitsmaschinen und einem 35-km/h-Schild ausgerüstet war, zog einen zugelassenen Anhänger hinter sich her.
Auf diesem befand sich ein kompletter Pkw.
Privileg erlischt beim Gütertransport
Was nach einer pragmatischen Idee für den privaten Transport aussieht, ist rechtlich ein schwerwiegender Verstoß.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind nur so lange von der Zulassungs- und Steuerpflicht befreit, wie sie ausschließlich für ihre eigentliche Zweckbestimmung – das Arbeiten – eingesetzt werden.
Sobald sie als Zugmaschine für den allgemeinen Gütertransport genutzt werden, erlischt dieses Privileg.
Das Fahrzeug war für diesen Transport nicht zugelassen und nicht versteuert.
Weiterfahrt untersagt
Die Weiterfahrt wurde durch die Beamten an Ort und Stelle untersagt.
Den Fahrer erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenzulassungsverordnung sowie eine Prüfung wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.