Der Weintransporter brachte fast 68 Tonnen auf die Waage. (Bildquelle: Polizeipräsidium Trier)
Am Mittwoch, 13. Mai 2026, stoppte die Polizei bei Winterspelt einen massiv überladenen Weintransporter. Zudem wurde ein unzulässiger Fahrtenschreiber festgestellt.
Massive Bußgelder dürfte ein niederländisches Unternehmen erwarten, dessen Sattelzug am Mittwochmorgen bei Winterspelt an der BAB A-60 durch Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier gestoppt wurde. Denn neben einer massiven Überladung wurde zudem noch festgestellt, dass in der Sattelzugmaschine noch kein neuester Fahrtenschreiber (G2V2) verbaut war.
Die Beamten stoppten den aus Antwerpen kommenden 8-achsigen Sattelzug, der beladen mit Wein, auf dem Weg nach Bernkastel-Kues war. Es wurden mehrere Hinweise festgestellt, die auf eine deutliche Überladung der Kombination hindeuteten. Aufgrund der Hinweise wurde der gesamte Sattelzug auf einer nahegelegenen Brückenwaage verwogen. Da die Waage zunächst kein Ergebnis anzeigte, da die maximale Last der Waage (60t) überschritten war, wurde das Gespann getrennt und mehrere Einzelverwiegungen durchgeführt. Dabei wurde letztendlich ein Gesamtgewicht von knapp 68 Tonnen und somit eine Überladung von fast 70% festgestellt.
Bei der Überprüfung des Fahrzeugs wurde weiterhin festgestellt, dass in der Sattelzugmaschine ein nicht mehr zulässiger Fahrtenschreiber verbaut war. Seit dem 19.08.2025 müssen alle Lkw's, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden, einen intelligenten Fahrtenschreiber - G2V2 - verbaut haben.
Der Sattelzugkombination wurde die Weiterfahrt aufgrund der Überladung und dem nicht ordnungsgemäß, eingebauten Fahrtenschreiber untersagt. Vor ca. zwei Jahren wurde ein Transport der gleichen Firma bereits mit 71t Gesamtgewicht festgestellt. Den Fahrer des Weintransports dürfte nun ein erhöhtes Bußgeld erwarten. Dem Unternehmen dürften in diesem Fall, auch aufgrund der Vorgeschichte, Bußgelder von mehreren Tausend Euro drohen.
Am heutigen Freitagmorgen stoppten die Beamten auf der B-50 bei Longkamp einen belgischen Langholztransport auf dem Weg von Belgien nach Morbach ins Sägewerk. Bei einer Verwiegung mit einer polizeieigenen Radlastwaage wurde ein Gesamtgewicht von knapp 52 Tonnen festgestellt.
Dies bedeutet eine Überladung von fast 30%. Die Weiterfahrt wurde untersagt und es musste in zweiter Langholztransport vor Ort kommen und einen Teil der Fichtenstämme übernehmen. Danach wurde die Weiterfahrt nach Morbach erst gestattet.
Ein Holztransporter musste vor Ort teilweise entladen werden.
Da beim Fahrer neben der Überladung auch noch Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurden, dürften die Bußgelder hier ebenfalls dementsprechend nicht gering ausfallen. Gegen das Unternehmen wurde ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann.
Quelle der Polizei-Nachricht: Polizeipräsidium Trier