In der Schaufel transportierte der Fahrer eine Gabelzinke ohne jede Sicherung. (Bildquelle: Polizeipräsidium Mittelhessen)
Bei einer Verkehrskontrolle am Dienstag, 07.04.2026, bei Wölfersheim-Berstadt (HE) stellte die Polizei mehrere Verstöße an einem landwirtschaftlichen Gespann fest. Unter anderem waren Ladung und Technik mangelhaft gesichert. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Einer Polizeistreife des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau fiel am Dienstag, 7. April, nahe Berstadt ein landwirtschaftliches Gespann, bestehend aus einem Traktor und zwei Anhängern, auf. Bei einer anschließenden Kontrolle stellten die Beamten mehrere Verstöße fest.
Mehrere Mängel festgestellt
Der Frontlader der Zugmaschine befand sich während der Fahrt nicht in der vorgeschriebenen Transporthöhe von mindestens zwei Metern. Zusätzlich lag in der Schaufel eine lose Gabelzinke, die ohne jegliche Sicherung transportiert wurde.

Die Auflaufbremse des Anhängers war unrechtmäßig außer Betrieb gesetzt worden. (Bildquelle: Polizeipräsidium Mittelhessen)
Bei der Überprüfung des zweiten Anhängers stellten die Verkehrsexperten fest, dass die Auflaufbremse unzulässigerweise außer Betrieb gesetzt worden war. Dadurch wird die Fahrstabilität stark beeinträchtigt, was insbesondere bei einer Gefahrenbremsung ein Ausbrechen des Gespanns zur Folge haben kann.
Zusätzlich war die Ladung auf dem Anhänger nicht gesichert sowie fehlte ein erforderliches 25 km/h-Geschwindigkeitsschild.
Weiterfahrt untersagt
Die Ordnungshüter untersagten dem 46-jährigen Fahrer aus Rockenberg die Weiterfahrt. Er muss nun unter anderem mit Bußgeldern in Höhe von mehreren hundert Euro und einer Eintragung im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Mittelhessen