Er fiel einer Polizeistreife dadurch auf, dass er in deutlichen Schlangenlinien fuhr. Bei der Kontrolle und Überprüfung der Fahrtüchtigkeit konnte bei dem 23-Jährigen eine Atemalkoholkonzentration in Höhe von 2,41 Promille festgestellt werden. Eine Blutprobe wurde im Klinikum Wolfsburg entnommen und der Führerschein sichergestellt. Des Weiteren wurde ihm das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.
Vielen Nutzern von gemieteten E-Scootern ist nicht bewusst, dass sie mit einem Kleinkraftrad am öffentlichen Verkehr teilnehmen und sich somit rechtlich innerhalb des StVG/StGB bewegen.
Quelle: Polizei Wolfsburg