Am Montag, 06.01.2026, entdeckten Polizei und Zoll in Schweinfurt (BY) ein erschöpftes Kätzchen in einem verplombten Lkw aus der Türkei. Das Tier hatte die lange Fahrt ohne Nahrung und Wasser überlebt. Es wurde gerettet und dem Tierheim Schwebheim übergeben.
Am 06.01.2026 erbrachten Beamtinnen und Beamte des Zollamts
Schweinfurt – Londonstraße gemeinsam mit der Verkehrspolizei Schweinfurt – Werneck eine Dienstleistung der besonderen Art.
Sie retteten ein kleines
Kätzchen, das eine tagelange Reise aus der Türkei in einem verplombten
Lastwagen überlebt hatte.
Am Montagvormittag kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizei Schweinfurt – Werneck auf der
A7 einen aus der Türkei kommenden Lastwagen.
Den aufmerksamen Polizisten entging dabei nicht, dass aus dem Inneren des Aufliegers laute Tiergeräusche drangen.
Da das Fahrzeug ordnungsgemäß mit einer Zollplombe gesichert war, brachten die Polizisten den
Lkw zur weiteren Überprüfung der Fracht auf den Amtsplatz des Zollamts Schweinfurt.
Die Babykatze hatte ohne Futter und Wasser die lange Fahrt überlebt. (Bildquelle: Hauptzollamt Schweinfurt)
Nach der Entsiegelung des Fahrzeugs nahmen die Zöllnerinnen und Zöllner die Ladefläche genauer unter die Lupe. Bei der Überprüfung machten sie schließlich zwischen den geladenen Packstücken die Entdeckung: Ein sichtlich erschöpftes und ausgehungertes Kätzchen kauerte in einem Zwischenraum.
Der „blinde Passagier“ hatte die tausende Kilometer lange Fahrt aus der Türkei bis nach Unterfranken unter schwierigsten Bedingungen – ohne Nahrung und Wasser – überstanden.
Die Beamtinnen und Beamten des Zolls zögerten nicht lange: Direkt nach der Rettung nahmen sie Kontakt zum Tierheim Schwebheim auf, um die weitere Inobhutnahme abzustimmen. Dank der schnellen Koordination konnte das
Tier kurze Zeit später an die Tierschützer übergeben werden.
Das Kätzchen wird nun im Tierheim Schwebheim medizinisch versorgt und aufgepäppelt, um sich von den Strapazen der weiten Reise zu erholen.
Hinweis des Zolls
Eine Zollplombe (auch Zollverschluss genannt) ist ein offizielles Siegel, das an der Ladevorrichtung von Lastkraftwagen angebracht wird. Sie stellt sicher, dass die Ware auf dem Transportweg nicht manipuliert, entnommen oder hinzugefügt werden kann.
Nur Zollbehörden oder bestimmte Wirtschaftsbeteiligte („zugelassene Versender“ bzw. „zugelassene Empfänger“) dürfen diese Siegel anbringen oder entfernen.
Erst die amtliche Öffnung des Lkw durch das Zollamt Schweinfurt ermöglichte in diesem speziellen Fall den Zugang zum Tier.
Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Schweinfurt