Aus aktuellem Anlass warnt der Zoll vor dem Kauf und der Einfuhr von nicht zugelassenem Feuerwerk aus dem Ausland. Pyrotechnik ohne CE-Kennzeichen kann lebensgefährlich sein – allein 2024 wurden über sieben Tonnen illegales Material sichergestellt.
Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel wies der Zoll darauf hin, dass insbesondere Produkte aus benachbarten Ländern oder aus Online-Shops oft nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen.
Bereits 115 Kilo illegale Sprengkörper wurden alleine im Bereich des Hauptzollamtes Magdeburg sichergestellt. (Bildquelle: Zoll)
Diese nicht konforme
Pyrotechnik kann beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben. Allein im Jahr 2024 stellten Zollbeamtinnen und -beamte über sieben Tonnen unsicheres oder illegales
Feuerwerk sicher – sowohl bei Kontrollen als auch in Paketsendungen.
Allein im Jahr 2024 wurden 7 Tonnen illegales Feuerwerk beschlagnahmt. (Bildquelle: Zoll)
Zugelassene Feuerwerkskörper müssen das CE-Kennzeichen tragen. Die Einfuhr nicht konformer Pyrotechnik ohne CE-Zeichen ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten.
Teilweise wird bei ausländischer Ware sogar mit gefälschten Zulassungskennzeichen gearbeitet. Solche Produkte werden vom Zoll konsequent beschlagnahmt. Wer versucht, sie nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.
Kugelbomben sind extrem gefährlich, da sie eine enorme Sprengkraft besitzen. (Bildquelle: Zoll)
"Bei verschiedenen Kontrollmaßnahmen in diesem Jahr wurden durch die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Magdeburg bereits insgesamt knapp 115 kg illegale Feuerwerkskörper beschlagnahmt." teilt Sebastian Schultz, Pressesprecher beim Hauptzollamt Magdeburg, mit.
Käufer sollten unbedingt auf das CE-Zeichen achten und evtl. Hinweise auf eine Fälschung. (Bildquelle: Hauptzollamt Heilbronn)
„Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben“, erklärt Ralf Wagenfeld, Pressesprecher des Hauptzollamts Bielefeld.
„Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und können im schlimmsten Fall zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht führen.“
Symbolbild (Bildquelle: Zoll)
Für bestimmte Arten und Kategorien von Feuerwerk ist außerdem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften wird durch die zuständigen Landesbehörden sowie die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) überwacht. Der Zoll unterstützt bei der Kontrolle dieser Bestimmungen.
Weitere Informationen zur Kategorisierung und den Vorschriften für Feuerwerkskörper finden sich auf der Webseite der BAM und auf
dieser Webseite beim Zoll.
Quelle der Polizeinachricht: Polizei und Zoll